1.
Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen
erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen.
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions-
und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende
Regelungen vereinbart werden.
1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den
nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt.
Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann
nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
2. Anforderung von Archivbildern
2.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv von
ulmara - Naturfotografie anfordert, werden
zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab
Datum des Angebots zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb
der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf
an ulmara - Naturfotografie zurückzugeben, bzw. sind Bilddateien
zu löschen.
2.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl
werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf
einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung von ulmara
- Naturfotografie.
2.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für
Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation
bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.
Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist ulmara
- Naturfotografie vorbehaltlich eines weitergehenden
Zahlungsanspruchs zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt,
auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
2.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann ulmara
- Naturfotografie eine Bearbeitungsgebühr berechnen,
die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst
und mindestens 30,00EUR beträgt. Versandkosten (Verpackung,
Porto für versicherten Versand) einschließlich der
Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten)
hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
2.5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (2.1.) sowie bei Überschreitung
der Rückgabefrist der Bilder, die vom Auftraggeber genutzt
werden, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen eine
Blockierungsgebühr von 1,25EUR pro Tag und Bild neben den
sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung
ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf
eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.
2.6. Vom Auftraggeber ausgewählte Bilder werden in verabredeter
Qualität, in der Regel zur einmaligen, nicht exklusiven
Nutzung von ulmara - Naturfotografie an die
gewünschte Anschrift geliefert.
3. Nutzungsrechte
3.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte
in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden
nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall
eingeräumten Nutzungsrechte bleibt ulmara - Naturfotografie
berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
3.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber
erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen
eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung von ulmara
- Naturfotografie.
3.3. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der
Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung
(z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und
jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung
in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung durch ulmara
- Naturfotografie. Hiervon ausgenommen ist lediglich
die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher
Schwächen mittels elektronischer Retusche.
3.4. Bei jeder Bildveröffentlichung ist ulmara
- Naturfotografie und ein Bildautorkürzel (z.B.
© ulmara - Naturfotografie/UMR) als Urheber zu benennen.
Die Benennung muss beim Bild erfolgen.
3.5. Die unkörperliche Verwertung (z.B. Beamerprojektion)
von Bildern bedarf der schriftlichen Genehmigung durch ulmara
- Naturfotografie.
4. Digitale Bildverarbeitung
4.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder
und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die
Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form
der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
4.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des
Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts
digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in
Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten
zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung
zwischen ulmara - Naturfotografie und dem Auftraggeber.
4.3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name von
ulmara - Naturfotografie/Kürzel des Bildautors mit den
Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber
hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen,
dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung,
bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger,
bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen
Wiedergabe erhalten bleibt und ulmara - Naturfotografie jederzeit
als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
5. Schutzrechte Dritter
5.1. Sofern ulmara - Naturfotografie
nicht ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen
oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden
oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung
erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen
Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.
5.2. ulmara - Naturfotografie übernimmt
keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder.
6. Haftung und Schadensersatz
6.1. ulmara - Naturfotografie haftet
nur für Schäden, die wir selbst oder unsere Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven
Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
6.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt
auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren
oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der
eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten
ausschließt, so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu
leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens
Schadensersatz in Höhe von 1.000,00EUR für jedes Original
und von 200,00EUR für jedes Duplikat zu verlangen, sofern
nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt
nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte
Schadenpauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs
bleibt ulmara - Naturfotografie vorbehalten.
6.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung
oder Weitergabe eines Bildes egal ob in herkömmlicher oder
digitalisierter Form ist ulmara - Naturfotografie berechtigt,
eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten
oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen
Nutzungshonorars (Grundlage BVPA Bildhonorare) zu fordern, mindestens
jedoch 500,00EUR pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon
unberührt.
6.5. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung
ulmara - Naturfotografie/n.n. (3.4.) oder wird der Name ulmara
- Naturfotografie/n.n. mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft
verknüpft (4.3.), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe
in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung,
des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch
200,00EUR pro Bild und Einzelfall. ulmara - Naturfotografie
bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gem. § 19
Abs. 1UstG „Kleinunternehmerregelung“ keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
enthalten.
8. Zahlung/Mahnung/Belegexemplare
8.1. Die Zahlung hat nach Erhalt der Bilder/Bildaten,
sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 30 Tagen, spätestens
jedoch am ersten Werktag nach dieser Frist zu erfolgen.
8.2. Bei Zahlungsverzug werden die Geldforderungen gegen den
Auftraggeber im Mahnverfahren geltend gemacht
8.3. Belegexemplare (z.B. Bücher, CD, DVD) müssen
vor dem Beginn des offiziellen Verkaufs/der Veröffentlichung,
spätestens jedoch am selben Tag an ulmara - Naturfotografie
übermittelt werden
9. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
9.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen
Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss
ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz von Dr. Ulrich M. Ratschker
(ulmara - Naturfotografie) als Gerichtsstand
vereinbart.