Allgemeine
Geschäfts- bedingungen
   

 

 

   
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
Stand: 08.02.2009

 

 

       

1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Anforderung von Archivbildern
2.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv von ulmara - Naturfotografie anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Angebots zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an ulmara - Naturfotografie zurückzugeben, bzw. sind Bilddateien zu löschen.
2.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung von ulmara - Naturfotografie.
2.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist ulmara - Naturfotografie vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
2.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann ulmara - Naturfotografie eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30,00EUR beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto für versicherten Versand) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
2.5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (2.1.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der Bilder, die vom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen eine Blockierungsgebühr von 1,25EUR pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.
2.6. Vom Auftraggeber ausgewählte Bilder werden in verabredeter Qualität, in der Regel zur einmaligen, nicht exklusiven Nutzung von ulmara - Naturfotografie an die gewünschte Anschrift geliefert.
3. Nutzungsrechte
3.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt ulmara - Naturfotografie berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
3.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung von ulmara - Naturfotografie.
3.3. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung durch ulmara - Naturfotografie. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.
3.4. Bei jeder Bildveröffentlichung ist ulmara - Naturfotografie und ein Bildautorkürzel (z.B. © ulmara - Naturfotografie/UMR) als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.
3.5. Die unkörperliche Verwertung (z.B. Beamerprojektion) von Bildern bedarf der schriftlichen Genehmigung durch ulmara - Naturfotografie.
4. Digitale Bildverarbeitung
4.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
4.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen ulmara - Naturfotografie und dem Auftraggeber.
4.3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name von ulmara - Naturfotografie/Kürzel des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und ulmara - Naturfotografie jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
5. Schutzrechte Dritter
5.1. Sofern ulmara - Naturfotografie nicht ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.
5.2. ulmara - Naturfotografie übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder.
6. Haftung und Schadensersatz
6.1. ulmara - Naturfotografie haftet nur für Schäden, die wir selbst oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
6.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000,00EUR für jedes Original und von 200,00EUR für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenpauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt ulmara - Naturfotografie vorbehalten.
6.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form ist ulmara - Naturfotografie berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars (Grundlage BVPA Bildhonorare) zu fordern, mindestens jedoch 500,00EUR pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
6.5. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung ulmara - Naturfotografie/n.n. (3.4.) oder wird der Name ulmara - Naturfotografie/n.n. mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (4.3.), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00EUR pro Bild und Einzelfall. ulmara - Naturfotografie bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
7. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gem. § 19 Abs. 1UstG „Kleinunternehmerregelung“ keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer enthalten.
8. Zahlung/Mahnung/Belegexemplare
8.1. Die Zahlung hat nach Erhalt der Bilder/Bildaten, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 30 Tagen, spätestens jedoch am ersten Werktag nach dieser Frist zu erfolgen.
8.2. Bei Zahlungsverzug werden die Geldforderungen gegen den Auftraggeber im Mahnverfahren geltend gemacht
8.3. Belegexemplare (z.B. Bücher, CD, DVD) müssen vor dem Beginn des offiziellen Verkaufs/der Veröffentlichung, spätestens jedoch am selben Tag an ulmara - Naturfotografie übermittelt werden
9. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
9.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz von Dr. Ulrich M. Ratschker (ulmara - Naturfotografie) als Gerichtsstand vereinbart.

         
 
         
Design, Layout, verantwortlich für den Inhalt und Urheberrecht aller Abbildungen: Dr. Ulrich M. Ratschker - Impressum - Disclaimer